Der Verfassungsgerichtshof in Österreich entkriminalisiert Sterbehilfe
Am 11. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof Österreichs das Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Nach österreichischem Strafrecht musste bisher jeder, der jemandem hilft, sein Leben zu beenden, mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Gericht sah in dieser weit gefassten Regelung einen Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung.
Das Urteil basiert auf einer Klage mehrerer Personen, die in dem pauschalen Verbot der Sterbehilfe eine Verletzung ihrer Menschenrechte sahen. Unter ihnen waren zwei unheilbar kranke Menschen und ein 56-jähriger Mann, der an Multipler Sklerose leidet.
In Kanada, Belgien, Italien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz ist die Sterbehilfe für unheilbar kranke und unter starken Schmerzen leidende Menschen bereits legal. Auch in Kolumbien, neun US-Bundesstaaten sowie der US-Hauptstadt und im australischen Bundesstaat Victoria ist Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen erlaubt. Irland, Westaustralien und Neuseeland ziehen derzeit ähnliche Gesetze in Betracht.