Julian Assange darf Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen
Am vergangenen Montag erteilte der High Court in London dem inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange die Erlaubnis, volle Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einzulegen. Die US-Regierung fordert seine Auslieferung wegen der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten, wie zum Beispiel diplomatischen Depeschen und Militärakten.
Mit dem Urteil kann Assange nun in einer weiteren Anhörung Berufung einlegen. Die Anhörung wird sich auf zentrale Rechtsgründe konzentrieren. Dazu zählen ernsthafte Bedenken über Assanges geistige Gesundheit und die potenziell negativen Auswirkungen der Haftbedingungen in den USA. Das Berufungsverfahren könnte mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit würde Assange weiter in Großbritannien inhaftiert bleiben.
Assange hat die letzten fünf Jahre im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh verbracht und sich davor fast sieben Jahre lang in der ecuadorianis