Französische Restaurants müssen Verwendung von Fertiggerichten und Tiefkühlkost ausweisen
2014 führte die französische Regierung das Label „fait maison“ für Speisekarten von Restaurants ein. Dieses Label weist darauf hin, dass ein Gericht im Restaurant selbst zubereitet wurde. Derzeit ist die Verwendung des „fait maison“-Labels freiwillig. Am 22. Oktober kündigte die französische Ministerin für Handel und Kleinunternehmen, Olivia Grégoire, jedoch Pläne an, diese Kennzeichnung verpflichtend einzuführen.
Das französische Gaststättengewerbe und verschiedene Restaurantverbände unterstützen den Plan der Regierung, insbesondere angesichts der bevorstehenden Olympischen Spiele 2024 in Paris. Nach Angaben des französischen Verbands Association Française des Maîtres Restaurateurs bieten nur 7.000 der 175.000 Restaurants in Frankreich Gerichte an, die vollständig in ihren eigenen Küchen zubereitet werden.
Mit der obligatorischen Kennzeichnung „fait maison“ werden drei Ziele verfolgt. Sie soll die Interessen von Restaurantbesuchern wahren und Restaurantbetreiber schützen, die ihren Gästen Gerichte anbieten, die tatsächlich vor Ort aus frischen Produkten zubereitet werden. Außerdem soll damit die französische Gastronomie bewahrt werden, die 2010 in die Liste des immateriellen Weltkul