US-Gericht erlaubt die Bezeichnung „Gruyère“ für in den USA hergestellten Käse
Anfang dieses Monats hat ein US-Berufungsgericht eine Entscheidung des US-Patent- und Markenamts zur Kennzeichnung von Käse bestätigt. Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung „Gruyère“ zur Kennzeichnung von Käse verwendet werden darf, der nicht aus der Region Gruyère in der Schweiz und Frankreich kommt.
Gruyère wird seit fast eintausend Jahren in einer Alpenregion zwischen der Schweiz und Frankreich hergestellt. In Europa ermöglichten diese Tradition und die besondere Region die Einführung einer geschützten Bezeichnung für Gruyère-Käse. Nach Ansicht des US-Gerichts bezieht sich „Gruyère“ jedoch lediglich auf eine Käsesorte, was den Begriff zu einer generischen Bezeichnung macht.
Der Rechtsstreit um die Bezeichnung „Gruyère“ dauert schon einige Jahre an. 2015 forderten die schweizerischen und französischen Berufsverbände der Gruyère-Hersteller das US-Patent- und Markenamt auf, zu bescheinigen, dass nur Käse aus der Region Gruyère auch als Gruyère bezeichnet werden darf. Gegen die Weigerung des US-Patent- und Markenamts wurde Berufung eingelegt, aber das Gericht hat die Entscheidung nun bestätigt.