Polizei mit Namensschild
8 December 2022
VanderWolf Images / Shutterstock
| Michael: | Wenn Polizistinnen und Polizisten in Deutschland im Dienst sind, bewegen sie sich meistens im öffentlichen Raum. Sie sind entweder auf Streife, ermitteln in Bezug auf eine Straftat, leiten den Verkehr oder sind bei einem Unfall schnell zur Stelle. In einigen Bundesländern sind sie dazu verpflichtet, während der Dienstzeiten ein Namensschild zu tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun noch einmal deutlich gemacht, indem es die Klage einer Polizistin abgelehnt hat, die ihren Namen mit dem Argument der informationellen Selbstbestimmung nicht tragen wollte. Die „taz“ begrüßt diese Entscheidung im Artikel „Keine vermummten Robocops“ vom 29. November. Es sei eine Entwicklung hin zu einer bürgerfreundlichen Polizei. Denn Beamte im Einsatz seien dann mit Namen ansprechbar und wirkten wie normale Bürger. |
| Robin: | Also, am Titel des Artikels merkt man deutlich, dass die Zeitung eher links eingestellt ist. Ich finde ihn ein bisschen überzogen. |
| Michael: | Wieso? |
| Robin: | Die Polizei taucht nur zu besonderen Anlässen in Schutzkleidung auf, bei denen das Bild eines vermummten Roboters zutrifft. |
| Michael: | Ja, wenn Polizisten in ihrer gewöhnlichen Uniform unterwegs sind, sieht man ihre Gesichter und hört ihre Stimmen. So wie bei anderen Menschen, denen man auf der Straße begegnet. Aber wenn ich in die Stadt gehe, trage ich doch auch kein Namensschild. Ich kann die Klage der Polizistin nachvollziehen. |