Berufungsgericht beruft sich auf Redefreiheit bei Freispruch von Rotterdams „Anmacher“
Ein Berufungsgericht in Den Haag hat den ersten, nach einem Rotterdamer Gesetz von 2017 verurteilten Mann freigesprochen. Das Gesetz, das das Hinterherpfeifen verbietet, war von der Rotterdamer Stadtverwaltung verabschiedet worden, um gegen Vorfälle von Belästigung auf der Straße vorzugehen. Es verbietet jegliche Belästigung durch anstößige Worte, Gesten, Geräusche oder Verhalten.
Im vorliegenden Fall hatte ein 36-jähriger Mann, der nur als Everon el F. bekannt ist, zwei Frauen durch Kussgeräusche, anzügliche Bemerkungen und Verfolgung belästigt. Der Vorfall wurde von zwei Zeugen beobachtet. Der Verdächtige gab daraufhin die Tat zu. Er wurde wegen seiner Bemerkungen freigesprochen, jedoch wegen der Kussgeräusche mit 170 Euro oder 3 Tagen Gefängnis bestraft. Das Berufungsgericht berief sich jedoch auf das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung und argumentierte, dass jemand, der sich nicht in der niederländischen Sprache ausdrücken kann, die Möglichkeit haben müsse, Gesten zu verwenden.
Laut einer Studie, die von der Stadtverwaltung Rotterdam zur Rechtfertigung des Gesetzes veröffentlicht wurde, haben 94 % der Frauen zwis