| Jana: | Heute ist Donnerstag, der 16. Juli 2020. Herzlich willkommen zu unserer wöchentlichen Ausgabe von „News in Slow German“! Hallo liebe Hörer! Hallo Michael! |
| Michael: | Hallo Jana! Hallo zusammen! |
| Jana: | Wir beginnen den ersten Teil unseres Programms mit den Ergebnissen der Präsidentschaftswahlen in Polen, die am letzten Sonntag stattfanden. Anschließend sprechen wir über den in vielen Teilen der Welt beobachteten Rückgang der Geburtenrate und über die voraussichtlichen Auswirkungen, die dies laut einer im Lancet veröffentlichten Studie bis zum Ende des Jahrhunderts weltweit haben könnte. Danach unterhalten wir uns über ein von Forschern in Singapur entwickeltes Geräuschkontrollsystem, das Straßenlärm auch bei geöffneten Fenstern reduzieren kann. Und zum Schluss sprechen wir über einen Kurzfilm eines bekannten Choreographen, in dem 27 Balletttänzerinnen und -tänzer Tschaikowskys berühmtes Schwanensee-Ballett in ihren Badewannen aufführen. |
| Michael: | Klingt gut! Weiter geht es danach wie immer mit „Trending in Germany“, dem zweiten Teil unseres Programms. |
| Jana: | In dieser Woche werden wir über die Aufhebung einer Ergänzung des deutschen Verkehrsgesetzes sprechen, die erst Ende April in Kraft getreten war. Diese Ergänzung hatte u. a. die Strafen für extreme Raser verschärft und harte Bußgelder und Fahrverbote verhängt. Das Gesetz war in Deutschland stark umstritten. Weiter geht es dann mit einer Diskussion über ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs, das Mieter und Vermieter gleichermaßen für Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen verantwortlich macht. |
| Michael: | Klingt gut, Jana! Los geht's! |
| Jana: | Vielen Dank, Michael. Los geht's! |
Bei der Präsidentschaftswahl am Sonntag wurde der polnische Präsident Andrzej Duda mit einem nur knappen Vorsprung erneut zum Staatschef gewählt. Es war der knappste Sieg seit dem Ende der Herrschaft des kommunistischen Regimes 1989. Nach Auszählung von 100 Prozent der Stimmen zeigte sich, dass Duda 51,03 Prozent der Stimmen gewonnen hatte. Sein Herausforderer, Rafal Trzaskowski, der liberale Oberbürgermeister von Warschau, erhielt 48,97 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,18 Prozent.
Duda wandte dieselbe Strategie an, mit der seine rechtskonservative Partei „Recht und Gerechtigkeit“ vor fünf Jahren an die Macht gekommen war. Er schürte Angst und zeichnete das Bild eines gemeinsamen Feindes. 2015 sah Duda den Feind vor den Grenzen des Landes – Migranten, von denen die Parteiführung sagte, dass sie „alle Arten von Parasiten“ mit sich brachten, und die angeblich die polnische Nation bedrohen würden. Dieses Mal war es ein Feind im Landesinneren – in Polen lebende Homosexuelle, die eine Ideologie propagieren würden, die „gefährlicher als der Kommunismus“ sei.
Jüngere Wähler in den Städten unterstützten mit überwältigender Mehrheit Trzaskowski. Dessen Wahlkampagne wurde
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Laut einer am Dienstag in der Fachzeitschrift The Lancet veröffentlichten Studie wird die weltweite Geburtenrate, d. h. die durchschnittliche Zahl der Kinder, die eine Frau zur Welt bringt, bis 2100 voraussichtlich unter 1,7 fallen. 2017 lag sie bei 2,4, was der Hälfte der Geburtenrate im Jahr 1950 entspricht. Damals brachte eine Frau durchschnittlich 4,7 Kinder zur Welt. Wenn diese Ziffer unter 2,1 sinkt, beginnt die Bevölkerungszahl zu sinken.
Die Bevölkerung Japans wird voraussichtlich von ihrem Höchststand von 128 Millionen im Jahr 2017 bis zum Ende des Jahrhunderts auf weniger als 53 Millionen schrumpfen. In Italien wird bis 2100 mit einem Bevölkerungsrückgang von derzeit 61 Millionen auf 28 Millionen gerechnet. In 23 Ländern wird erwartet, dass sich die Bevölkerung dort mehr als halbieren wird. China, das derzeit bevölkerungsreichste Land der Welt, dürfte in vier Jahren mit 1,4 Milliarden Menschen einen Höchststand erreichen, bevor sich die Bevölkerung bis 2100 auf voraussichtlich 732 Millionen halbieren wird.
Länder werden auch einen dramatischen Zuwachs älterer Menschen sehen, da genauso viele Menschen 80 Jahre alt werden wie geboren werden. Die Studie geht davon aus, dass d
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Wissenschaftler haben ein Geräuschkontrollsystem entwickelt, das in einem offenen Fenster installiert werden kann und frische Luft ins Zimmer hineinlässt, Geräusche von draußen jedoch deutlich reduziert. Die Beschreibung dieses Systems wurde am 9. Juli in der Zeitschrift Scientific Reports veröffentlicht.
Die Forscher brachten in einem offenen Fenster 24 Lautsprecher mit einem Durchmesser von je 4,5 cm in einer rechteckigen Anordnung an. Anschließend platzierten sie draußen einen weiteren Lautsprecher zwei Meter vom Fenster entfernt und spielten über ihn Geräusche ab, die in einer belebten Wohngegend in Singapur aufgenommen worden waren, darunter der Lärm von Düsenflugzeugen und Verkehrslärm. Ein Mikrofon nahm diese Geräusche außerhalb des Raumes auf und schickte sie an einen Computer zur Analyse. Basierend auf der Computeranalyse sandten die Lautsprecher im Raum Schallwellen aus, die den eindringenden Lärm teilweise neutralisierten. Insgesamt 18 Mikrofone waren innerhalb des Raums platziert, um den Geräuschpegel zu erfassen, der von außen durch das Fenster drang.
Die Ergebnisse zeigten, dass dieses aktive Kontrollsystem nahezu ebenso effektiv war wie das Schließen des Fensters. Im
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Am 8. Juli veröffentlichte die BBC die COVID-19-Interpretation von Tschaikowskys berühmtem Schwanensee-Ballett. Es wurde von 27 Spitzen-Ballerinas und Tänzern in deren eigenen Badewannen aufgeführt, mit Smartphones aufgenommen und von einem Badezimmer aus choreographiert. Der dreiminütige Film ist auf dem BBC-iPlayer zu sehen.
Corey Baker, Choreograph beim Royal New Zealand Ballet, arbeitete mit Tänzern in aller Welt, die derzeit ihre meiste Zeit zwangsweise zu Hause verbringen. Die Tänzer kamen unter anderem vom Royal Ballet, dem Nationalballett von Kanada oder dem Ballett der Pariser Oper. Sie nahmen ihre Darbietung auf ihrem eigenen Handy auf.
Der Film entstand im Rahmen des BBC Arts-Programms „Culture in Quarantine“, das Zuschauern während der Quarantäne Kunst und Kultur in ihre Wohnzimmer bringt.
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| Jana: | Es dreht sich alles um die Nummer 3! |
| Michael: | Häh? |
| Jana: | Ich rede von der Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28. April auf Deutschlands Straßen gilt, ... oder ich sollte vielleicht besser sagen, gegolten hat. Du wirst dich daran erinnern, weil wir vor ein paar Monaten bereits darüber diskutiert hatten. Kein anderes Gesetz hat in den letzten Jahren so viele Kontroversen ausgelöst, wie dieses Gesetz. Die Raserei ist für viele Autofahrer die letzte Bastion der Freiheit, die in Deutschland noch zu finden ist. Seit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung gibt es in Deutschland unter anderem extrem verschärfte Bußgelder und Fahrverbote für Raser. Die Verordnung sieht zum Beispiel einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts 26 km/h über dem Tempolimit fährt. Sie soll insbesondere Fahrradfahrer, von denen es in Deutschland immer mehr gibt, besser schützen. |
| Michael: | Was ist es jetzt also mit der Nummer 3? Es hört sich nach einer Bagatelle an. |
| Jana: | In der Tat. Dem ADAC ist aufgefallen, und zwar erst jetzt, dass der Artikel, auf den sich die Novelle in der Straßenverkehrsordnung beruft, nicht richtig zitiert wurde. Die Novelle zitiert die Paragraphen „26a Absatz 1 Nr. 1 und 2“ des Straßenverkehrsgesetzes, in denen es um Verwarngelder und Regelgeldbußen gilt. Den Absatz 3 des Gesetzes, in dem es um Fahrverbote geht, hat man aber dummerweise vergessen. Was für ein Reinfall! Das ist tatsächlich keinem Anwalt der Bundesregierung aufgefallen. Laut der Rechtsabteilung des ADAC ist der Fall „glasklar“. Das Grundgesetz sagt ausdrücklich in Artikel 80, Absatz 1, Satz 3, dass jedes Gesetz das Ermächtigungsgesetz vollständig zitieren muss, auf das es sich bezieht. Nach einem Spiegel-Artikel vom 7.7.2020 von Dietmar Hipp gibt es sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts darüber von 1999. 2009 gab es einen ähnlichen Fall, wo ein Gesetz falsch zitiert wurde. Dieses Gesetz wurde ganz leise wieder zurückgezogen. Auch in unserem Fall haben sich viele Bundesländer, mit ein paar Ausnahmen, dazu entschieden, das Gesetz erstmal nicht zu vollstrecken. Die Bundesregierung hat damit begonnen, bereits gegebene Fahrverbote wieder zurückzunehmen. Was ist deine Reaktion, Michael? |
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| Michael: | Der Bundesgerichtshof hat mal wieder ein neues Urteil zum Thema Mietrecht verkündet. Es geht um die sogenannten „Schönheitsreparaturen“ einer Wohnung oder eines Hauses. Darunter versteht man kleinere Renovierungsarbeiten, die zum Wohlbefinden beitragen, zum Beispiel Wände streichen oder Fußböden abschleifen. Das neue Urteil stellt einen Kompromiss dar und verpflichtet Mieter und Vermieter, jeweils die Hälfte der Kosten zu tragen, wenn die Wohnung in einem nicht renovierten Zustand übergeben wurde. Zuvor lag die Verpflichtung beim Mieter, die Wohnung zu streichen, wenn er sie verlässt, es sei denn, sie wurde bereits in einem nicht renovierten Zustand übergeben. „Keine gute Nachricht für Mieter“ ist der Titel eines Kommentars der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Juli. Es klinge zwar alles mieterfreundlich, aber im Grunde stecke hinter dem Urteil eine verschobene Wahrnehmung, was Miete eigentlich bedeutet. Denn nach dem Gesetz ist es so: Der Mieter zahlt Miete und der Vermieter hält die Wohnung instand. |
| Jana: | Ach ja, die Schönheitsreparaturen. Über diese Frage wird schon seit Jahrzehnten gestritten. Und es gibt bereits zahlreiche Urteile, weil es so viele verschiedene Fälle gibt. |
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